Die regiobus Hannover GmbH sichert den öffentlichen Nahverkehr in der Region Hannover ab. Busbetriebshöfe befinden sich, neben Eldagsen, auch in Burgdorf, Wunstorf oder Mellendorf. Der Linienverkehr wird von 270 Bussen bedient. Schwerpunkte bilden der Schülerverkehr und die Anbindung an die S-Bahn Hannover. Im Berufsverkehr in und um Hannover kann es schnell hektisch und stressig werden. Im Bereich der Haltestellen kommt oftmals Unsicherheit auf. Dürfen Busse überholt werden? Was gilt es bei Bussen mit eingeschalteter Warnblinkanlage zu beachten? Welche Strafen drohen bei einem Fehlverhalten?

Dürfen Busse mit eingeschalteter Warnblinkanlage überholt werden?

Diese Frage darf in keiner Fahrprüfung fehlen. Was müssen Fahrzeugführer beachten, wenn der Bus an der Haltestelle mit leuchtenden Warnblinkern steht? Soll angehalten werden, damit die Fahrgäste nicht behindert werden oder darf man langsam vorbeifahren.

Was in dieser Situation zu tun ist, kann in § 20 der Straßenverkehrsordnung nachgelesen werden. Dort ist vorgegeben, dass Kraftfahrer an Bussen und Straßenbahnen, die an einer Halstestelle stehen, langsam und vorsichtig vorbeifahren sollen.

Bemerken Sie, dass Personen gerade ein- oder aussteigen, ändert sich die Situation. Dann darf nur noch Schrittgeschwindigkeit gefahren werden und Sie müssen auf einen Abstand achten, der für die passierenden Fahrgäste nicht zur Gefahr wird. Ist dies beispielsweise auf Straßen im ländlichen Raum nicht gewährleistet, müssen Sie anhalten und abwarten, bis das Ein- und Aussteigen beendet ist.

Tipp: Wenn vorgegeben ist, Schrittgeschwindigkeit zu fahren, bedeutet dies konkret, vier bis sieben km/h nicht zu überschreiten.

Diese Regelung gilt unter Umständen auch für im Gegenverkehr befindliche Fahrzeuge. Dies ist in § 20, Absatz 4 der StVO nachzulesen. Steht ein Bus mit Warnblinker an einer Haltestelle, müssen auch Sie im Schritttempo fahren. Diese Regelung bezieht sich nicht auf baulich voneinander getrennten Fahrbahnen. Existiert also ein Grünstreifen oder eine andere räumliche Trennung, kann der Gegenverkehr ungehindert passieren.

Fährt der Bus eine Haltestelle an und setzt dabei die Warnblinkanlage, darf nicht überholt werden. Solange sich der Bus in Bewegung auf die Haltestelle befindet, gilt striktes Überholverbot.

Tipp: Setzt der Bus beim Anfahren der Haltestelle die Warnblinkanlage ein, ist von einem besonderen Gefahrenbereich auszugehen. Häufig fährt der Bus in diesem Fall Kindereinrichtungen, Krankenhäuser oder Altenheime an.

Welche allgemeinen Hinweise gilt es zu beachten?

Die genannten Regelungen gelten sowohl inner- als auch außerorts. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob der Bus in eine Bucht lenkt oder an einer einfachen Haltestelle auf Straßenniveau angehalten wird.

Wie ist zu verfahren, wenn der Warnblinker nicht gesetzt ist?

Treffen Sie auf einen Bus, der an der Haltestelle steht und keine Warnblinker gesetzt hat, kann daran vorbeigefahren werden. Dies sollte bei einer Maximalgeschwindigkeit zwischen 20 und 30 km/h geschehen. Es gilt eine erhöhte Vorsicht. Fahren Sie vorausschauend und bleiben Sie stets bremsbereit. Dies ist besonders an Schulen oder Kitas der Fall. Die ein- und aussteigenden Kinder können plötzlich auf die Fahrbahn laufen.

Haben Busse an Haltestellen immer Vorrang?

Signalisiert der Bus seine Abfahrtsbereitschaft, müssen Autofahrer warten, bis sich der Bus in den fließenden Verkehr eingefädelt hat. Doch auch für den Busfahrer gelten bestimmte Regeln. So darf dieser nicht blinken und das Fahrzeug sofort in Bewegung setzen. Die Absicht des Blinkens ist zunächst anzuzeigen, damit sich der fließende Verkehr darauf einstellen kann.

Es gilt das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme und der Busfahrer darf das Einfädeln in den Verkehr nicht durch eine unangemessene Handlungsweise erzwingen. Busse haben beim Losfahren jedoch stets Vorrang, unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Haltebucht oder eine einfache Haltestelle am Fahrbahnrand handelt. Kraftfahrer dürfen also nicht noch schnell aufs Gas treten, um sich am Bus vorbeizuschmuggeln. Dies stellt eine Behinderung dar und gefährdet die Verkehrssicherheit.

Betreffen die Regelungen alle Busse?

Die hier genannten Regelungen beziehen sich nur auf Schul- und Linienbusse. Von den Vorschriften ausgenommen sind Busse privater Reiseunternehmen oder auch Fernbusse.

Ein Blick in den Bußgeldkatalog

Im Bußgeldkatalog finden sich eine ganze Reihe an Tatbeständen, welche mit Bussen in Verbindung gebracht werden. Wer sich nicht an die genannten Regeln hält, muss mit Bußgeldern in unterschiedlicher Höhe rechnen und kann sogar Punkte in Flensburg kassieren.

Nun folgen einige Tatbestände mit entsprechender Sanktionierung:

Schrittgeschwindigkeit beim Vorbeifahren an der Haltestelle wird nicht eingehalten:

    • dabei werden Fahrgäste behindert = 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt
    • dabei werden Fahrgäste gefährdet = 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt

Am Bus rechts vorbeigefahren, anstatt anzuhalten:

    • dabei werden Fahrgäste behindert = 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt
    • dabei werden Fahrgäste gefährdet = 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt

Abstand beim Vorbeifahren am Bus nicht eingehalten:

    • dabei werden Fahrgäste behindert = 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt
    • dabei werden Fahrgäste gefährdet = 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt

Bus wird beim Abfahren an der Halstestelle gehindert = 5 Euro

    • dabei kam es zu einer Gefährdung = 20 Euro
    • dabei kam es zu einem Unfall = 30 Euro

Schneller als Schrittgeschwindigkeit am Bus vorbeigefahren = 15 Euro

Quelle: https://www.bussgeld-info.de/bus-warnblinker/

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