Region. Zugunsten von Einheitlichkeit und Fälschungssicherheit sollen bis 2033 alle Führerscheine in der EU das neue Checkkarten-Format besitzen. Jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss umgetauscht werden. Der Umtausch ist hierzulande gestaffelt nach Jahrgängen und Ausstellungsdatum. Aktuell sind alle gefragt, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden und einen Führerschein besitzen, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde: Bis 19. Januar 2024 muss der Umtausch vom „grauen Lappen“ oder der „rosa Pappe“ in den neuen EU-Führerschein erfolgt sein. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, erklärt, was beim Führerscheinumtausch zu beachten ist.
Die Umtauschfrist hängt zunächst vom Ausstellungsdatum ab. Wenn der Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, ist das Geburtsjahr der Führerscheinbesitzenden ausschlaggebend für den Zeitpunkt des Umtauschs. Aktuell läuft die Umtauschfrist für die Jahrgänge 1965 bis 1970 noch bis zum 19. Januar 2024. Allen späteren Jahrgängen bleibt noch Zeit. Hinweis: Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 ist das konkrete Ausstellungsjahr entscheidend: Hier laufen die ersten Fristen, für Ausstellungen von 1999 bis 2001, am 19. Januar 2026 ab.
Jedoch muss auch keine Frist abgewartet werden, die Führerscheine können jederzeit umgetauscht werden. Wichtig: Der EU-Führerschein hat eine begrenzte Gültigkeit und muss alle 15 Jahre neu beantragt werden. Ohne gültigen Führerschein droht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro. ACE-Tipp: Um die eigene Frist nicht zu versäumen, empfiehlt es sich, einen Führerschein-Umtausch-Rechner zu nutzen.
Terminvereinbarung
Der Umtausch erfolgt bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beziehungsweise Führerscheinstelle. Je nach Wohnort kann dies auch das Bürgeramt sein. Da es, je nach Auslastung der Behörden, schwierig sein kann, kurzfristig einen Termin zu erhalten, empfiehlt der ACE, den Jahrgänge 1965 bis 1970 schon jetzt telefonisch oder online einen Termin zu vereinbaren und nicht bis Januar 2024 zu warten.
Voraussetzung
Damit der neue EU-Führerschein ausgestellt werden kann, müssen zum Termin in der Behörde, neben dem alten Führerschein, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Passbild mitgebracht werden. Für Führerscheine mit Ausstellungsdatum vor 1999 wird außerdem eine sogenannte Karteikartenabschrift benötigt, wenn der aktuelle Wohnsitz vom Ort der ausstellenden Behörde abweicht. Dieser Auszug der persönlichen Daten aus dem Fahrerlaubnisregister bei der Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat, kann kostenfrei und häufig online beantragt werden. Üblicherweise wird er nach der Beantragung direkt an die neue Führerscheinstelle gesandt, die den Umtausch vornimmt. Für weitere Informationen dazu empfiehlt es sich, die zuständige Führerscheinstelle zu kontaktieren. Die Gebühr für den neuen Checkkarten-Führerschein beträgt rund 25 Euro. Wer sich den fertigen EU-Führerschein zuschicken lassen möchte, muss zusätzlich Versandkosten einkalkulieren.