Der Rat der Stadt Springe hat nach einem intensiven Beteiligungsprozess mehrheitlich eine Miet- und Benutzungsordnung für die Nutzung der städtischen Sporthallen beschlossen, die einzuhalten und umzusetzen ist. Diese regelt neben dem Verfahren für die Reservierung, Haftungsgrundsätzen, Sicherheitsvorgaben usw. auch eine Zahlungspflicht für die Nutzung durch Erwachsene, während die Nutzung durch Jugendliche und Kinder kostenfrei ist.
Diese Nutzungsuntersagung ist konsequenterweise notwendig, um die Einhaltung geltender Regelungen sicher zu stellen, um wirtschaftlichen Schaden der Stadt abzuwenden und um den Grundsatz der Gleichbehandlung gegenüber allen anderen Vereinen, die ihre Nutzungen bezahlen, zu wahren.
Eine kurzfristige Genehmigung der beantragten Hallennutzungen wurde den betroffenen Vereinen jedoch angeboten: Dazu müssen sie die Miet- und Benutzungsordnung ausdrücklich anerkennen. Dann wäre die Nutzung durch Jugendliche bereits wieder möglich. Um auch den entgeltpflichtigen erwachsenen Sportlern die Nutzung schnell wieder zu gestatten, müssten entweder die ausstehenden Entgelte gezahlt werden oder der Verein leistet eine Vorauszahlung für die beantragte Nutzung, wobei die bisherige Forderung aufrechterhalten wird.