Region. Nach langen Verhandlungen steht nun fest: In Niedersachsen können private Haushalte mit Öl-, Flüssiggas- und Holzpellet-Heizungen seit dem 4. Mai einen Heizkostenzuschuss beantragen. Anspruch auf die Härtefallhilfe besteht, wenn sich ihre Energiekosten zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 mindestens verdoppelt haben. Darüber hinaus rät der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Hannover Betroffenen bei finanzieller Belastung durch die Preissteigerungen ihren Anspruch auf Sozialleistungen prüfen zu lassen.

Wegen starker Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets und Co. haben sich Bund und Länder auf eine Härtefallhilfe für private Haushalte geeinigt. In Niedersachsen ist die Antragstellung seit dem 4. Mai im Online-Portal möglich (https://bit.ly/3oHnWxk). Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben Betroffene, wenn sich ihre Energiekosten zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 mindestens verdoppelt haben. „Für die Berechnung dieses Betrags wird der geltende bundesweite Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers aus dem Jahr 2021 zugrunde gelegt. Sind sie anspruchsberechtigt, bekommen Antragstellende 80 Prozent der Energiekosten erstattet, die über die Verdopplung hinausgehen“, informiert SoVD-Berater Matthias Muik in Hannover. Die Auszahlung der Hilfe erfolge voraussichtlich Ende Mai bis Anfang Juni. Weitere Informationen sowie das Antragsportal sind unter https://bit.ly/3oHnWxk verfügbar.

„Sind Betroffene durch die gestiegenen Preise stark finanziell belastet, sollten sie zudem unbedingt ihren Anspruch auf Wohngeld, Grundsicherung oder Bürgergeld prüfen lassen. Dabei sind wir in unseren Beratungszentren in Hannover, Neustadt und Burgdorf gerne behilflich und unterstützen auch bei der Antragstellung“, so Muik. Würden keine Sozialleistungen bezogen, sei für Wohnungs- oder Hauseigentümer außerdem die Beantragung eines Lastenzuschusses eine weitere Möglichkeit zur finanziellen Entlastung.

Fotoquelle und Bericht LeineOn