Region. Als Straßenbaulastträgerin ist die Region Hannover für insgesamt 610 Kilometer Kreisstraßen, 330 Kilometer begleitende Radwege und rund 150 Brücken im Regionsgebiet verantwortlich. Eine Menge für den Alltagsverkehr unabdingbar wichtige Elemente, die entsprechend gepflegt, gewartet und im Zweifelsfall saniert werden müssen. Deswegen hat die Region Hannover wie üblich eine Prioritätenliste mit Baumaßnahmen erstellt, die für die Jahr 2023 bis 2027 anstehen. In Summe stehen 53 Baumaßnahmen an, davon 19 Radwege, 15 Ortsdurchfahrten und 15 Brückenbauarbeiten.
Für das Bauprogramm sind insgesamt rund 130 Millionen Euro eingeplant. Die kostenintensivste Maßnahme stellte dabei der Ausbau der Wirtschaftswege am Mittellandkanal dar. Hierfür sind bis 2027 rund 18 Millionen Euro vorgesehen. Rund 13 Millionen Euro fließen in die K347 Neustadt-Mardorf, wo eine umfangreiche Fahrbahnsanierung sowie der Ausbau der Radwege anstehen.
Dabei werden für die Region Hannover alternative Förderquellen, die die Maßnahmen mit der notwendigen Finanzierungshilfe unterstützen, immer wichtiger. Für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur gibt es beispielsweise unterschiedliche Förderprogramme, wie etwa das Sonderförderprogramm „Stadt und Land“ vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. „Es ist wichtig, dass wir unsere Bauvorhaben trotz der finanziell schwierigen Situation möglich kontinuierlich vorantreiben. Nur so können wir dafür sorgen, dass die Baumaßnahmen in einem überschaubaren und geordneten Rahmen ablaufen – und mögliche noch teurere Folgekosten gar nicht erst entstehen, „sagt Bernt Hüsken, kommissarischer Fachbereichsleiter Verkehr der Region Hannover.
In diesem Jahr hat die Region Hannover bereits diverse kleine und große Baumaßnahmen umgesetzt. Stellvertretend hierfür sei die Fahrbahnsanierung der K 234 OD Empelde, die Brückeninstandsetzung der Hammersteinbrücke in Niedernstöcken, oder der Brückenersatzneubau an der K 147 in Sehnde genannt.
Folgende Radwegemaßnahmen stehen u.a. bis 2027 an
Beginn Bauvorbereitung 2024
- K 112 Heeßel – Burgdorf, Ausbau Radweg
- K 214 Eldagsen – Völksen, Radwegneubau
- K 315 Frielingen – Otternhagen, Radwegneubau
- Asphaltierung Wirtschaftswege am Mittellandkanal
Beginn Bauvorbereitung 2025
- K 204 Regionsgrenze – Schulenburg, Radwegneubau
- K 251 Kirchwehren – Döteberg, Radwegneubau
- K 251 Lathweren – L 390, Radwegneubau
- K 347 Neustadt – Mardorf, Radwegausbau und Fahrbahnsanierung
Beginn Bauvorbereitung 2026
- K 310 Kaltenweide – L 380, Radwegneubau
Beginn Bauvorbereitung 2027
- K 125/131 Schwüblingsen – L412 (Arpke), Radwegneubau
- K 230 Northen – Harenberg, Radwegausbau
- K 339 Bordenau – Frielingen, Radwegneubau
- Radschnellweg Hannover – Lehrte
Folgende Arbeiten an Ortsdurchfahrten stehen u.a. bis 2027 an
Beginn Bauvorbereitung 2024
- K 112 OD Heeßel, Sanierung
- K 113 OD Isernhagen F.B und K.B., Ausbau
- K 121 OD Otze, Sanierung
- K 139 OD Lehrte, Ausbau
- K 356 OD Seelze (Humboldtstraße – Tankstelle), Ausbau
Beginn Bauvorbereitung 2025
- K 112 OD Altwarmbüchen, Ausbau
- K 356 OD Gümmer, Ausbau
Beginn Bauvorbereitung 2026
- K 221 OD Westerfeld, Ausbau
- K 347 OD Neustadt, Ausbau
Beginn Bauvorbereitung 2027
- K 251 OD Döteberg, Ausbau
- K 356 OD Seelze, Ausbau
Folgende Brückenarbeiten stehen bis 2027 an
Beginn Bauvorbereitung 2024
- BW 114/2 Neubau der Radwegbrücke über die Wietze bei Altwarmbüchen
- BW 127/2 Neubau der Ersebrücke (Straße)
- BW 214/2 Neubau der Radwegbrücke über die Haller
- BW 226/5 Neubau Brücke über die Arnumer Landwehr
- BW 322/6 Ersatzneubau über den Horster Bruchgraben
Beginn Bauvorbereitung 2025
- BW 124/1 Ersatzneubau der Brücke über die Aue bei Obershagen
- BW 135/2 Neubau der Brücke über den Billerbach
- BW 322/2 Ersatzneubau über den Holtmarschgraben
- BW 347/1 Ersatzneubau der Brücke über das Tote Moor
- BW 347/2 Ersatzneubau der Brücke über das Tote Moor
Beginn Bauvorbereitung 2026
- BW 133/3 Neubau Brücke über die Thöse
- BW 214/1 Neubau der Straßenbrücke über die Haller
- BW 322/3 Schloß Ricklingen, Brückenerneuerung über den Flutgraben
Die Kriterien für die Aufnahme von investiven sowie nicht investiven Maßnahmen in die Prioritätenliste sind:
- Die bauliche Notwendigkeit (abgängige Fahrbahnen, Radwege und Brücken)
- Die Erhöhung der Verkehrssicherheit (u. a. Radwege mit hoher Priorität, Überprüfung der Führungsform der Radfahrenden innerorts)
- Der notwendige, zeitliche Vorlauf für die verlässliche Abstimmung mit den von den Maßnahmen Betroffenen (Städte, Gemeinden, Versorgungsträger)
- Der für die Planung und Planfeststellungsverfahren notwendige zeitliche Vorlauf, die verlässliche Beantragung für die Aufnahme der Maßnahmen in das Mehrjahresprogramm NGVFG
- Der notwendige Grunderwerb,
- Die kontinuierliche Auslastung der Entwurfs-, Bauvorbereitungs- und Bauaufsichtskapazitäten,
- Der effiziente Einsatz von Haushaltsmitteln (bei Durchführung von Ausbaumaßnahmen können umfangreiche Unterhaltungsmitteln eingespart werden).