Liebe Vereinsmitglieder, liebe Interessierte,

der letzte Infobrief der Wallstraßenhöfe ist vom Dezember 2020 und es sind einige berichtenswerte Dinge in der Zwischenzeit geschehen. So haben wir am 03. September 2021 unsere Jahreshauptversammlung im Berggarten in Eldagsen durchgeführt. Die Corona-Bedingungen ließen es zu und 16 Vereinsmitglieder haben sich getroffen und, nach Einladung und entsprechender Tagesordnung, die Vereinsgeschicke satzungsgemäß geregelt.

Im Rahmen des Berichtes des Vereinsvorstandes gab es eine sehr konstruktive Aussprache über den Sachstand und entscheidende Frage, die uns alle sehr bewegt: Wann geht es endlich mit dem Projekt in die Bauausführung? Diese Frage kann auch heute nicht seriös beantwortet werden, aber es sind Schritte dazu erfolgt, die uns weiter bringen. Sie sollen nachfolgend kurz skizziert werden.

Da ist als erstes der Bebauungsplan zu nennen. Im September 2021 wurde im Bauausschuss der Stadt Springe der sogenannte Aufstellungsbeschluss gefasst. Das bedeutet, dass der vorhandene Bebauungsplan (ehemaliges Kindergartengelände) nun geändert werden kann. Dieses bedeutet, dass auch noch der Verwaltungsausschuss und anschließend der Rat der Stadt Springe zustimmen müssen. Erst dann kann jemand im Bauamt aktiv werden um unter Beteiligung vieler Einrichtungen und Behörden die neuen Planungsbedingungen dort festlegen.

So etwas dauert, weil auch andere Beteiligte ihre Bearbeitungszeit benötigen, mindestens ein Jahr. Ein Artenschutz-Begleitgutachten z.B., dass eine Untersuchung darstellt, die bedrohte Tier- und Pflanzenarten auf dem Grundstück identifiziert, kann zwischen einem halben und einem Jahr dauern. Genaues weiß man aber wirklich erst, wenn der Vorgang abgeschlossen, also rechtskräftig ist. Viele Arbeiten können zeitlich parallel und müssen nicht nacheinander stattfinden.

Ebenfalls parallel laufen die Arbeiten zu der sogenannten Konzeptvergabe, also dem Verfahren, mit dem die Stadt Springe das städtische Grundstück verkaufen möchte. Hier können sich, im Rahmen einer Ausschreibung, Interessierte beteiligen und einen Bebauungsvorschlag mit Finanzierung und Kaufangebot einreichen. Vorteil des Verfahrens ist, das es öffentlich ausgeschrieben wird und nicht notwendigerweise derjenige das Grundstück bekommt, der den höchsten Preis, sondern das beste Konzept liefert.

Ein solches Verfahren ist neu, also in seinen Details noch nicht abschätzbar. Welche Kriterien entscheiden und wie groß Ermessensspielräume sind, all das ist erst noch offen. Mit dem Verfahren ist begonnen, die Erarbeitung im Bauamt läuft und wird wohl in diesem Jahr abgeschlossen. Wir werden uns, mit dem Investor, daran beteiligen. Zeiten und Abläufe sind nicht kalkulierbar.

Diese Beispiele geben einen Einblick dahin, dass zum einen das Vorhaben vorangebracht wird und zum anderen eine Fülle von vermeintlich unspektakulären Zwischenschritten dazu notwendig sind. Ihnen, liebe Vereinsmitglieder, sei hier, am Ende des Briefes, für Ihre Unterstützung und die gezeigte Geduld, bei der Begleitung dieses, sehr schönen und wichtigen Projektes in Eldagsen, herzlich gedankt.

Mit freundlichem Gruß
Hans-Ulrich Weber
1.Vorsitzender